Der Aufgabenbereichs eines Ermittlungsdienstes oder Detektivdienstes ist nicht nur in Fragen der persönlichen Sicherheit oder im Falle eines Verdachtsmomentes bezüglich einer möglichen Straftat notwendig, sondern dient auch in vielen Fällen der Qualitätsicherung bei internen Abläufen in einem Unternehmen.
Der Detektiv oder auch Ermittler führt im gesetzlichen Rahmen Überprüfungen von Mitarbeitern und Aussendienstmitarbeitern durch. Diese Überprüfungen können Vertragsverstöße oder Missbrauch, z.B. bei Lohnfortzahlungen im Krankheitsfall oder dem Ausüben einer unerlaubten Nebentätigkeit von Mitarbeitern betreffen. Sie können aber auch Testdiebstahle und Testkäufe abdecken und somit helfen, die Qualitätsstandards der internen Sicherheit neu zu bewerten und zu verbessern. Aber auch bei Betrugsfällen und Diebstahl kann es angemessen sein, einen Privatdetektiv hinzuzuziehen. Selbstverständlich führen wir jedem Fall und Auftrag absolut professionell und 100% diskret durch(!).
Gerne beraten wir Sie bei Erstkontakt zu dem Thema unverbindlich und kostenfrei (auf Wunsch auch bei anonymen Anfragen) und erläutern Ihnen unsere Vorschläge und Vorgehensweisen innerhalb der gesetzlichen Möglichkeiten.
